Tabakabhängigkeit F17.2 (ICD-10)
Tabakabhängigkeit ist unter dem ICD-10-Code F17.2 als „Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom" klassifiziert. Die Diagnose erkennt Nikotinsucht als medizinische Erkrankung an – nicht als Charakterschwäche. Seit 2025 qualifiziert diese Diagnose in Verbindung mit schwerer Abhängigkeit für die Kostenerstattung von Medikamenten wie Vareniclin durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Diagnostische Kriterien
Die Diagnose F17.2 wird gestellt, wenn mindestens drei der folgenden sechs Kriterien in den letzten 12 Monaten gleichzeitig vorlagen: starkes Verlangen (Craving), Kontrollverlust über den Konsum, körperliche Entzugserscheinungen bei Reduktion, Toleranzentwicklung, Vernachlässigung anderer Aktivitäten zugunsten des Rauchens und fortgesetzter Konsum trotz Kenntnis schädlicher Folgen.
Weitere F17-Unterkategorien
F17.0 – Akute Intoxikation, F17.1 – Schädlicher Gebrauch, F17.2 – Abhängigkeitssyndrom, F17.3 – Entzugssyndrom, F17.4 – Entzugssyndrom mit Delir, F17.5 – Psychotische Störung. Die häufigste und klinisch relevanteste Diagnose ist F17.2.
Klinische Bedeutung
Die Diagnose ermöglicht evidenzbasierte Behandlung auf Kassenkosten: Rauchentwöhnungsprogramme, Verhaltenstherapie und seit 2025 Medikamente (Vareniclin) bei schwerer Abhängigkeit. Der Fagerström-Test dient als klinisches Screening-Instrument.
Prognose
Ohne Unterstützung liegt die Langzeit-Abstinenzrate bei nur 3–5 %. Mit professioneller Hilfe steigt sie auf 30–40 % nach 12 Monaten. Kombination aus Verhaltenstherapie und Medikamenten ist der Goldstandard. Der Ausstieg ist in jedem Alter möglich und lohnt sich immer. Mehr unter Professionelle Unterstützung.
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